Mobile Massage - Vorteil für Ihr Unternehmen

 Gesundheitsförderung & Leistungsanreiz für Ihre Mitarbeiter

 

Liebe Chefs und Führungskräfte,

 

möchten Sie Ihren Mitarbeitern, Ihrem Unternehmen und sich etwas Gutes tun?

 

Bieten Sie Ihren Mitarbeitern und natürlich auch sich selbst durch eine kurze Wellnesspause Abstand zum Arbeitsalltag und fördern Sie Entspannung, Nervenstärke und Harmonie in ihrem Team.

 

Wenn es in der Arbeit anspruchsvoll oder stressig zugeht, Sie oder Mitarbeiter sich zunehmend gehetzt und unruhig fühlen und vielleicht schon unter Muskelverspannungen leiden, ist es wichtig, die Nerven wieder zu stärken, sich zu erholen, dem Körper und dem Kopf Ruhe zu schenken. Die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter ist das wichtigste Kapital für Ihren Betrieb und die Wellnesspause eine der besten Präventionen für krankheitsbedingte Ausfälle. Als Chef wissen Sie bereits wie wichtig Pausen sind. Und zwar am besten bevor Sie sie dringend benötigen.

 

Nutzen Sie meine wohltuende Wellnessmassage, bei der der Körper entspannt wird und der Geist eine verdiente Pause bekommt, damit alle anschließend mit neuer Kraft, Motivation und Kreativität wieder weiterarbeiten können.

 

Die Massage findet auf der Massageliege in einem separaten Raum statt und dauert zwischen 20 und 30 Minuten. Ich verwende ein neutrales Massageöl, dass schnell in die Haut einzieht.

 

Gerne komme ich mit allem was dazugehört, von der mobilen Massageliege bis zum Öl und der begleitenden Musik, zu Ihnen in die Firma und mache Ihren Arbeitsplatz damit immer wieder zur Wellness-Oase.

 

Sie können einmalige, wöchentliche, 14 tägige, monatliche oder individuelle Termine buchen.

 

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Individuelle Vorschläge und Vereinbarungen gerne auf Anfrage.

 

TIPP: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater

Die Massage dient zur Prävention stressbedingter Krankheiten und ist steuerlich absetzbar. (BFH Urteil vom 30.05.2001 - VI R 177/99). Die mobile Massage ist als “freiwillige soziale Aufwendung” zu 100% steuerlich absetzbar (Beschluss des BFH im Dezember 2001 - VI R 177/99). Seit 2009 sind bis zu 500,-Euro / Jahr und Mitarbeiter als freiwillige Leistung zur Gesundheitsförderung steuerlich abzugsfähig.